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Gründung/Festigung

Programme für Starter und Jungunternehmer

Bevor das Finanzierungsgespräch beim Kreditinstitut geführt wird, sollten sich Existenzgründer und Jungunternehmer über die verschiedenen Förderprogramme am Standort Duisburg informieren.
So gibt es zum Beispiel für gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen das "KfW-StartGeld" der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Der Darlehenshöchstbetrag von 50.000 Euro kann auch von Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, beantragt werden. Dieses Darlehen wird obligatorisch mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung zu Gunsten der durchleitenden Hausbank ausgestattet.

Finanzierungshilfen für Gründung und für Wachstum

In einer Gemeinschaftsaktion von NRW.BANK, Bürgschaftsbank NRW und KfW Mittelstandsbank werden über das Programm "NRW.Bank.Gründungskredit" zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung von Existenzgründungen - optional mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW - angeboten. Ziel des Programms ist die Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Nordrhein-Westfalen durch Unterstützung von Existenzgründungen. Antragsberechtigt sind ebenfalls Unternehmen, die ihr Geschäft innerhalb der ersten 12 Monate eröffnet haben.

Für Existenzgründer oder Freiberufler, die ihre Geschäftstätigkeit vor nicht mehr als zwei Jahren aufgenommen haben, bietet sich das "ERP-Kapital für Gründung" an.

Das "ERP-Kapital für Wachstum" richtet sich hingegen an Unternehmen, die seit mehr als zwei, höchstens aber fünf Jahren bestehen.

Neu: Seit September 2009 besteht das Angebot der Mikrofinanzierung auch in Duisburg. In bestimmten Stadtteilen haben Gründer und Kleinunternehmen die Möglichkeit, Kleinstkredite zu erhalten.

Die genannten Programme stellen lediglich einen Ausschnitt des gesamten Förderangebotes dar. Daher stehen wir Ihnen gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.


Ihr Ansprechpartner:

Christian Folgner

Christian Folgner
T.: +49 (0)203 3639-362