04.12.2020
Aufgrund der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 wird die Novemberhilfe – jetzt als Dezemberhilfe bezeichnet - im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert. Damit sollen auch für die Zeit der Maßnahmen im Dezember von diesen Schließungen betroffenen Unternehmen, Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verfügung stehen.
Ebenfalls wurde eine Verlängerung der Überbrückungshilfe beschlossen. Es handelt sich um unbürokratische und schnelle Zuschüsse zu Fixkosten, also etwa Mieten, Pachten, Leasingkosten
und ähnliche Kosten, die nicht umsatzabhängig sind. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Diese Überbrückungshilfe 3 wird nun bis zum 30. Juni 2021verlängert und zugleich ausgeweitet.